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Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - abmelden


Allgemeine Informationen

Sie müssen Ihre Betriebsstätte beim Beitragsservice abmelden, wenn Sie Ihren Betrieb endgültig aufgeben oder schließen. Ebenso müssen Sie Kraftfahrzeuge abmelden, wenn deren Zulassung endet.

 

Achtung: Erst wenn Sie sich abgemeldet haben, müssen sie keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen.

 

Voraussetzungen
  • Sie geben Ihren Betrieb oder eine Ihrer Betriebsstätten endgültig auf.

 

Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb nur vorübergehend, aber für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate einstellen, können Sie einen Antrag auf Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für den Zeitraum der Stilllegung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite unter der Überschrift „Besondere Regelungen“, z.B. für Saisonbetriebe.

  • Die Zulassung für Ihr beitragspflichtiges Fahrzeug endet.

 

Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob Sie das Fahrzeug gegebenenfalls nur vorübergehend oder aber endgültig stilllegen wollen. Entscheidend ist, dass die Zulassung endet.

 

Zuständig

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon: 01806 999 555 10*

Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten:

Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

 

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich bei der zuständigen Stelle abmelden. Hierbei müssen Sie Angaben machen zu

  • dem Grund der Abmeldung,
  • dem Datum der Betriebseinstellung,
  • dem Datum, zu welchem die Zulassung des beitragspflichtigen Fahrzeugs endete.

 

Füllen Sie dazu am besten das vorgesehene Formular aus und unterschreiben Sie es. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

 

Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.


Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag


Notwendige Unterlagen

  • Abmeldebestätigung: Gewerbeabmeldung, Nachweis über Löschung der Firma im Handelsregister, Eintragung des Auflösungsbeschlusses der GmbH im Handelsregister
  • Abmeldebestätigung der Straßenverkehrsbehörde
  • gegebenenfalls Nachweis, aus dem die vorübergehende Stilllegung hervorgeht, beispielsweise Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers oder eine Bestätigung des örtlichen Fremdenverkehrsamts

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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 Amtsblatt Titelseite KW 39         

                   

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