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Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Selbständige und Institutionen - Änderungen mitteilen


Allgemeine Informationen

Teilen Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit, wenn sich Ihre betriebsbezogenen Daten ändern.

 

Voraussetzungen
  • Namensänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
  • Adressänderung der Betriebsstätte, der Inhaberin oder des Inhabers
  • Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten
  • Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
  • Änderung der Anzahl der beitragspflichtigen Hotel-/ Gästezimmer oder Ferienwohnungen
  • gegebenenfalls Änderung des Betriebsgegenstands, zum Beispiel Aufgabe der Gemeinnützigkeit
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

 

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer bereits gemeldeten eine weitere Betriebsstätte in Betrieb nehmen, müssen Sie diese beim Beitragsservice hinzumelden.

 

Zuständig

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon: 01806 999 555 10*

Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten:

Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

 

Ablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit den vorgesehenen Formularen oder online mitteilen.

 

Hinweis: Für Einrichtungen des Gemeinwohls stehen spezielle Formulare zur Verfügung.

 

Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.


Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag


Notwendige Unterlagen

Im Einzelfall kann der Beitragsservice Nachweise von Ihnen verlangen.


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Amt für Soziales
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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