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Zensus


Allgemeine Informationen

Die baden-württembergischen Kommunen, die Länder und der Bund benötigen verlässliche und aktuelle Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation. Diese Daten sind für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen sehr wichtig. Beispielsweise müssen Gemeinden verlässlich planen können, wie viele Kindergärten, Schulen und Seniorenwohnheime sie benötigen werden.

 

Die für den Zensus vom Gesetzgeber vorgesehenen Daten werden durch Kombination verschiedener Elemente (direkte Befragung, Nutzung von Angaben aus Verwaltungsregistern) gewonnen.

 

Wenn Sie Gebäude- oder Wohnungseigentümer sind, werden Sie auf jeden Fall schriftlich zu ihrem Gebäude- und Wohnungseigentum befragt, da hierfür in Deutschland keine Register verfügbar sind. Sie können Ihre Angaben auch über einen Online-Fragebogen machen. Bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung interviewt. Auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird es Befragungen geben.

 

Zuständig

das Statistische Landesamt Baden-Württemberg

 

Ablauf

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie

  • auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und
  • im gemeinsamen Zensus-Portal der statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Rechtsgrundlagen

  • EU-Zensusverordnung


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Frau Monika Matt
Zimmer 10
Hauptstraße 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-20
Telefax (07765) 9200-30

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