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Wohnsitz anmelden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

 

Zuständig

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

 

Ablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Hat die Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht einen Internetzugang eröffnet, können Sie die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.

 

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

 

Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

 

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.

 

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung beziehungsweise den Auszug aus der alten Wohnung schriflich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor.

 

Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 7
79736 Rickenbach

Herr Johannes Schneider
Zimmer 6
Hauptst. 7
79736 Rickenbach
Telefon (07765) 9200-12
Telefax (07765) 9200-30

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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