Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“
Der Gemeinderat der Gemeinde Rickenbach hat am 14.05.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“ in Rickenbach zu ändern und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Abgrenzungsplan vom 14.05.2024 maßgebend. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan wird geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbebetriebes zu schaffen.
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 14.05.2024 vom 12.06.2024 bis 10.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Rickenbach, Flur, Hauptstraße 7 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind hier abrufbar:
Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Vorentwurf des Umweltberichts einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scopingpapier) in der Fassung vom 14.05.2024 wird mit offengelegt.
Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Rickenbach, den 06.06.2024
Bürgermeisteramt Rickenbach
Zäpernick, Bürgermeister


