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Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“

Vorentwurf BPlan-Änderung Hinterm Schaffeld

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Rickenbach hat am 14.05.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“ in Rickenbach zu ändern und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Für den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Abgrenzungsplan vom 14.05.2024 maßgebend. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

 

Ziele und Zwecke der Planung

Der Bebauungsplan wird geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbebetriebes zu schaffen.

 

Vorgezogene Bürgerbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 14.05.2024 vom 12.06.2024 bis  10.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Rickenbach, Flur, Hauptstraße 7 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind hier abrufbar:

 

Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hinterm Schaffeld“

 

Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Rickenbach Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 


Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Vorentwurf des Umweltberichts einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scopingpapier) in der Fassung vom 14.05.2024 wird mit offengelegt.

 

Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. 

 

Rickenbach, den 06.06.2024

Bürgermeisteramt Rickenbach

Zäpernick, Bürgermeister

Aktuelles

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft Bebauungsplan "Untere Heue" (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
    mehr)

  • Stellenausschreibungen: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr) und Vertretungskraft für die Kindergärten (mehr)

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

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