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Neue Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bad Säckingen zur Grundsteuer

Der Gemeinsame Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut WEST hat für Sie die folgenden Informationen zusammengestellt:

 

Ab Januar 2025 werden von den Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide versandt.

In der neuen Berechnungsformel für den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) spielt der Bodenrichtwert eine große Rolle. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, daß für die richtige Nutzungsart des Grundstückes der dazu festgesetzte Bodenrichtwert angewandt wird. Die Nutzungsart ergibt sich aus den örtlichen Vorgaben (Bebauungsplan / Flächennutzungsplan) oder dem Liegenschaftskataster.

 

Zu den folgenden Nutzungsarten sind die Bodenrichtwerte im GIS-System von www.boris-bw.info (Grundsteuer B) veröffentlicht:

 

Innenbereich

  • Wohnbaufläche

  • Dorfgebiet

  • Private Grünfläche

  • Gewerbliche Baufläche

  • Baufläche für Gemeinbedarf

  • Sonderbaufläche

  • Bauerwartungsland

Außenbereich

  • Wohngebäude im Außenbereich

  • Grünland

  • Acker

  • Forstwirtschaftliche Fläche (Wald)

  • Freizeitgartenfläche/private Grünfläche

Für Nutzungsarten und Sonderfälle, die im GIS nicht darstellbar sind, hat der Gemeinsame Gutachterausschuss in den örtlichen Fachinformationen die Bodenrichtwerte und Vorgehensweise zur Ableitung veröffentlicht, die Sie hier  einsehen können.

 

Antrag auf Prüfung „Bodenrichtwert und Grundsteuerbescheid“

Als Vorstufe zur Beauftragung eines Gutachtens zum Nachweis eines anderen Wertes von Grund und Boden nach § 38 des Landesgrundsteuergesetzes führt die Geschäftsstelle eine Prüfung des Grundsteuerbescheides und der zur Berechnung verwendeten Bodenrichtwerte durch.

  • Sie können die Prüfung beim Gemeinsamen Gutachterausschuss beantragen. Dazu finden Sie hier das Antragsformular und die Angaben zur Gebühr.

  • Sie können diese Prüfung auch kostenfrei selbst vornehmen. Dazu haben wir Ihnen das folgende Tool bereitgestellt.

 

Antrag für ein „Bodenwertgutachten zum Nachweis eines anderen Wertes von Grund und Boden“ nach LGrStG § 38

Wenn das Ergebnis der Prüfung ein Gutachten sinnvoll erscheinen lässt, dann können Sie hier  den Antrag für das Gutachten stellen.

 

Zu den aktuellsten Informationen und Hilfestellungen des Gemeinsamen Gutachterausschuss gelangen Sie hier.

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

[Mehr]

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

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 Amtsblatt Titelseite KW 39         

                   

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