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Biotonnen dürfen nicht überladen werden

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Waldshut-Tiengen - Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat in letzter Zeit ver-mehrt festgestellt, dass Biotonnen bei der Abholung über das zulässige Maximalgewicht beladen wurden. Überladene Tonnen können nicht geleert werden und erschweren die Arbeit der Entsorger. Um dies zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden. 

 

Die zugelassenen Maximalgewichte der Biotonnen unterscheiden sich je nach Tonnengröße. Die 60-Liter-Tonne darf maximal 24 kg wiegen, die 120-Liter-Tonne maximal 48 kg und die 240-Liter-Tonne maximal 96 kg. Grundsätzlich gilt, dass die Biotonne zu schwer ist, wenn sie sich nicht problemlos schieben lässt. Überladene Tonnen können nicht geleert werden, da die Gefahr besteht, dass bei der Leerung die Räder brechen oder sie komplett in die Schüttung fallen. Überladene Tonnen erhalten einen Beanstandungsaufkleber und müssen selbstständig im Gewicht reduziert werden. 

 

Im Herbst sorgt hauptsächlich Fallobst dafür, dass die Biotonnen schnell überladen sind. Deshalb gilt die Biotonne nicht komplett mit Fallobst zu füllen, sondern zwischendurch immer wieder leichtere Abfälle wie Grünschnitt oder Beetabraum hinzugeben. Hier ebenfalls beachten, dass der Grünschnitt nicht über den Deckel der Biotonne herausragt, ansonsten kann die Tonne nicht in die Schüttung eingehängt werden. 

 

Wer dennoch mehr Fallobst hat, als die Biotonne Kapazität hat, kann dieses entweder in der Restmülltonne entsorgen oder in Müllsäcken (max. 15 kg) zur Abholung bereitstellen. Bei den Grünschnittsammelstellen oder im Grünschnittcontainer auf dem Recyclinghof darf Fallobst nicht abgegeben werden, da es zu wasserhaltig ist.

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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