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Biotonnen dürfen nicht überladen werden

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Waldshut-Tiengen - Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat in letzter Zeit ver-mehrt festgestellt, dass Biotonnen bei der Abholung über das zulässige Maximalgewicht beladen wurden. Überladene Tonnen können nicht geleert werden und erschweren die Arbeit der Entsorger. Um dies zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden. 

 

Die zugelassenen Maximalgewichte der Biotonnen unterscheiden sich je nach Tonnengröße. Die 60-Liter-Tonne darf maximal 24 kg wiegen, die 120-Liter-Tonne maximal 48 kg und die 240-Liter-Tonne maximal 96 kg. Grundsätzlich gilt, dass die Biotonne zu schwer ist, wenn sie sich nicht problemlos schieben lässt. Überladene Tonnen können nicht geleert werden, da die Gefahr besteht, dass bei der Leerung die Räder brechen oder sie komplett in die Schüttung fallen. Überladene Tonnen erhalten einen Beanstandungsaufkleber und müssen selbstständig im Gewicht reduziert werden. 

 

Im Herbst sorgt hauptsächlich Fallobst dafür, dass die Biotonnen schnell überladen sind. Deshalb gilt die Biotonne nicht komplett mit Fallobst zu füllen, sondern zwischendurch immer wieder leichtere Abfälle wie Grünschnitt oder Beetabraum hinzugeben. Hier ebenfalls beachten, dass der Grünschnitt nicht über den Deckel der Biotonne herausragt, ansonsten kann die Tonne nicht in die Schüttung eingehängt werden. 

 

Wer dennoch mehr Fallobst hat, als die Biotonne Kapazität hat, kann dieses entweder in der Restmülltonne entsorgen oder in Müllsäcken (max. 15 kg) zur Abholung bereitstellen. Bei den Grünschnittsammelstellen oder im Grünschnittcontainer auf dem Recyclinghof darf Fallobst nicht abgegeben werden, da es zu wasserhaltig ist.

Aktuelles

  • Das Bürgerbüro hat am Freitag, den 7.8. nur bis 12 Uhr geöffnet. Bitte um Beachtung. 

  • AchtungAb SOFORT: Feuerverbot im Wald im gesamten Landkreis Waldshut. Wir bitten dringend um Beachtung. Die zugehörige Polizeiverordnung finden sie HIER & HIER; VORSICHT WALDBRANDGEFAHR! Waldbrandindex beachten (mehr) (mehr)

  • TropfenSommerhitze- Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte umsichtig mit Wasser umgegangen werden. Unter Anderem wird der Dorfbrunnen in Willaringen deshalb vorübergehend außer Betrieb genommen PfeilWarnung EXTREMES NIEDRIGWASSER– Jeder Tropfen zählt!  (mehr)

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Kinderferienprogramm Hotzenwald- der Gemeinden Herrischried, Görwihl und Rickenbach. Mehr Informationen: HIER

  •  Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 3. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Rickenbach „Solarpark Gottsteinfeld“ (mehr)

  • Stellenausschreibung: Erzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kindergarten Kunterbunt Rickenbach ab Januar 2027 (mehr)

  • Pädagogische Fachkraft für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Hotzenwald in Rickenbach gesucht  (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

  • Das neue Südschwarzwald RadtourennetzFahrrad enjoy&bike (mehr) (mehr)

  • Information Caritasverband Hochrhein e.V.: Interkulturelle Woche DAFÜR! Ende September (mehr)

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Informationen Breitbandausbau aktuell  (mehr) 

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