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Biotonnen dürfen nicht überladen werden

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Waldshut-Tiengen - Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat in letzter Zeit ver-mehrt festgestellt, dass Biotonnen bei der Abholung über das zulässige Maximalgewicht beladen wurden. Überladene Tonnen können nicht geleert werden und erschweren die Arbeit der Entsorger. Um dies zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden. 

 

Die zugelassenen Maximalgewichte der Biotonnen unterscheiden sich je nach Tonnengröße. Die 60-Liter-Tonne darf maximal 24 kg wiegen, die 120-Liter-Tonne maximal 48 kg und die 240-Liter-Tonne maximal 96 kg. Grundsätzlich gilt, dass die Biotonne zu schwer ist, wenn sie sich nicht problemlos schieben lässt. Überladene Tonnen können nicht geleert werden, da die Gefahr besteht, dass bei der Leerung die Räder brechen oder sie komplett in die Schüttung fallen. Überladene Tonnen erhalten einen Beanstandungsaufkleber und müssen selbstständig im Gewicht reduziert werden. 

 

Im Herbst sorgt hauptsächlich Fallobst dafür, dass die Biotonnen schnell überladen sind. Deshalb gilt die Biotonne nicht komplett mit Fallobst zu füllen, sondern zwischendurch immer wieder leichtere Abfälle wie Grünschnitt oder Beetabraum hinzugeben. Hier ebenfalls beachten, dass der Grünschnitt nicht über den Deckel der Biotonne herausragt, ansonsten kann die Tonne nicht in die Schüttung eingehängt werden. 

 

Wer dennoch mehr Fallobst hat, als die Biotonne Kapazität hat, kann dieses entweder in der Restmülltonne entsorgen oder in Müllsäcken (max. 15 kg) zur Abholung bereitstellen. Bei den Grünschnittsammelstellen oder im Grünschnittcontainer auf dem Recyclinghof darf Fallobst nicht abgegeben werden, da es zu wasserhaltig ist.

Aktuelles

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  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  • Achtung Achtung bei Reisigverbrennung im Wald! (mehr)

  • Öffentliche Bekanntmachung der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im
    Bereich Murg, Gemarkung Niederhof – „Holderacker“  (
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  • Stellenausschreibungen:  Mitarbeiter im Ordnungsamt und technischem Dienst, Bauamt (mehr)

  • Ausschreibung des Landespreises für Heimatforschung im Jahr 2027, Bewerbungsfrist 31.10.2026 (mehr)

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