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Bürgerbüro

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung

Seit 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Der meldepflichtigen Person werden zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Der Wohnungsgeber muss der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben.

 

Bei Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro gern zur Verfügung:

 

Dokumente

Wohnungsgeberbestätigung (10 kB)

§ 19 Bundesmeldegesetz (8 kB)

§ 23 Bundesmeldegesetz

 

Kontaktdaten

Anschrift: Hauptstr. 7
79736 Rickenbach
Telefon: (07765) 9200-11
Telefax: (07765) 9200-30
E-Mail:
Sprechzeiten:

Montag - Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr

 

 

Angebotene Dienstleistungen

 

Mitarbeiter

Frau Elice Schmitt

Bürgerbüro
Zimmer 5
Telefon (07765) 9200-11


Herr Johannes Schneider

Amt für Soziales | Bürgerbüro
Zimmer 6
Telefon (07765) 9200-12

Aktuelles

  • Feldwege gesperrt: 

  • Aufgrund einer Baumaßnahme sind Feldwege im Gewann Untere Heue zwischen Bergalingen und Hütten teilweise gesperrt. Die Sperrung dauert vom 19. Oktober bis Ende November. Eine reguläre Umleitung ist nicht ausgeschildert. Der Zeitraum wurde so gewählt, dass Feldarbeiten möglichst nicht beeinträchtigt sind. Die Nutzer der Wege werden um Verständnis für die Sperrung gebeten.

  • Bekanntmachung von Baugrunduntersuchungen und Vermessungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW, bzgl. Rippolingen – Istein (mehr)

  • Landratsamt Waldshut: Abgabe von Altkleidern weiterhin nur eingeschränkt möglich (mehr)

  • Tropfen Wasserknappheit: Wir bitten um Beachtung. Auch in Rickenbach sollte weiterhin umsichtig mit Wasser umgegangen werden. 

    Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (mehr) (mehr), Pegelstände, Niedrigwasserinformationszentrum

  •  Zwangsversteigerungen am 17.11.2026:   Info

  • AchtungACHTUNG: ASIATISCHE HORNISSE, Ausbreitung vermeiden (mehr)

  • Energieagentur Südwest: Beratung zu Sanieren, Heizen, GEG oder PV [mehr]

  • Veranstaltungen kostenlos melden [hier]

 

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